Situationen Führen & Wachsen

Geschäftsführer-Haftung & Compliance

Wenn die Verantwortung wächst, das Geschäft komplexer wird — und der Geschäftsführer plötzlich für Dinge persönlich haftet, von denen er nicht einmal wusste, dass sie ihn betreffen.

Die Lage

Die GmbH schützt das Privatvermögen. Bis zu dem Punkt, an dem sie es nicht mehr tut.

Das Grundprinzip der GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Die Gesellschaft haftet, der Geschäftsführer nicht — das ist der Vertrag, den die Rechtsform mit dem Unternehmer schließt. Die Realität ist komplizierter. Der GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich, sobald er pflichtwidrig handelt: bei verspäteter Insolvenzanmeldung, bei nicht abgeführten Sozialabgaben, bei Steuerverkürzung, bei verletzten Geschäftsführerpflichten gegenüber Gesellschaftern.

Die Liste ist länger als die meisten denken: Insolvenzantragspflicht, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, kartellrechtliche Verstöße, datenschutzrechtliche Verstöße, Verletzung von Aufsichts- und Organisationspflichten, Buchführungspflichten. In all diesen Fällen kann das Privatvermögen schneller im Zugriff sein, als der Geschäftsführer realisiert.

Compliance ist kein Bürokratie-Thema. Compliance ist Eigenschutz. Eine D&O-Versicherung allein reicht nicht — sie deckt Schäden, sie verhindert sie nicht. Und sie greift nicht, wenn die Verstöße vorsätzlich oder grob fahrlässig waren.

Die echte Frage

Die meisten Geschäftsführer wissen nicht, was sie nicht wissen.

Wer als Geschäftsführer Verantwortung trägt, kennt die großen Themen. Die kleineren — und oft entscheidenden — Fragen klingen so:

  • Was passiert mit mir persönlich, wenn das Unternehmen morgen Insolvenz anmelden müsste?
  • Reicht meine D&O-Versicherung wirklich — oder hat sie Lücken, von denen ich nichts weiß?
  • Bin ich auch dann geschützt, wenn die Mitgesellschafter mich verklagen?
  • Was muss schriftlich dokumentiert sein, damit ich später zeigen kann, dass ich richtig gehandelt habe?
  • Wenn ich von Pflichtverletzungen anderer im Unternehmen erfahre — was muss ich tun, was darf ich tun?
  • Wie viele Pflichten habe ich eigentlich gegenüber meinen Mitgesellschaftern, die ich gerade nicht erfülle?

Es geht selten darum, ob etwas falsch läuft. Es geht darum, ob im Ernstfall nachweisbar ist, dass Sie alles Richtige getan haben.

So gehen wir vor

Erst die Lage prüfen. Dann das schließen, was offen ist.

  1. Wir hören zu, wo Sie wirklich stehen.

    Im ersten Gespräch geht es nicht um Pflichtenkataloge. Es geht darum, wo Sie heute stehen: Welche Verträge sind in Ordnung? Welche Versicherungen greifen? Welche Prozesse laufen sauber, welche nicht? Was ist dokumentiert, was nicht? Daraus entsteht eine ehrliche Bestandsaufnahme.

  2. Wir lösen es mit Ihnen.

    Geschäftsführer-Haftung berührt Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Wir bringen die Antworten, die Ihre konkrete Lage verlangt — nicht aus der akademischen Theorie, sondern aus der Praxis vor Gericht.

  3. Wir schließen, was offen ist.

    Anstellungsvertrag prüfen. D&O-Police prüfen. Geschäftsordnung der Geschäftsführung aufsetzen oder überarbeiten. Dokumentationspflichten klären. Und im Ernstfall: an Ihrer Seite stehen, wenn es ernst wird — bevor es zu spät ist, Beweise zu sichern.

Sie tragen die Verantwortung. Wir sorgen dafür, dass Sie sie auch tragen können.

Wer für viel haftet,
sollte wissen, wofür genau.

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Vertraulich. Persönlich. Ohne Verpflichtung.