Von der UG zur GmbH
Wenn die Unternehmergesellschaft, mit der Sie gestartet sind, dem Geschäft nicht mehr gerecht wird — und der Wechsel zur GmbH ansteht, mit allen Folgen, die niemand vorher erklärt hat.
Die Lage
Die UG war richtig für den Anfang. Aber sie wächst nicht mit.
Die Unternehmergesellschaft hat das gemacht, wofür sie geschaffen wurde: Sie hat den Einstieg ohne hohes Stammkapital ermöglicht. Doch je größer das Geschäft wird, desto sichtbarer wird, dass die UG eine Übergangsform ist — bei Banken, bei größeren Kunden, bei Investoren, oft auch bei den eigenen Mitarbeitern.
Der Schritt zur GmbH ist kein Formalakt. Er bedeutet: Stammkapital aufstocken, Kapitalrücklage prüfen, Gesellschaftsvertrag neu fassen, Notar, Handelsregister. Steuerlich neutral, wenn richtig gemacht — kostspielig, wenn nicht.
Es gibt zwei Wege: Aufstockung der UG bis zum GmbH-Stammkapital, oder Umwandlung im engeren Sinn. Welcher der richtige ist, hängt vom konkreten Fall ab — vom Bilanzgewinn, von der Gesellschafterstruktur, vom Zeitpunkt, von dem, was als Nächstes ansteht.
Die echte Frage
Die Umwandlung ist die einfache Frage. Die schwierige liegt darunter.
Wer den Wechsel zur GmbH erwägt, hat selten ein bürokratisches Problem. Das, was wirklich umtreibt, klingt anders:
- Bin ich überhaupt schon so weit, oder forciere ich das hier zu früh?
- Was kostet mich das wirklich — und was bringt es mir, was ich nicht jetzt schon habe?
- Sollen wir erst die GmbH machen und dann die Holding — oder direkt beides?
- Was ändert sich für mich persönlich, wenn ich nicht mehr UG-Geschäftsführer bin?
- Wie reagiert die Bank, wenn ich mitten im Wachstum die Rechtsform wechsle?
Die Frage ist selten ob. Die Frage ist wann, wie und in welcher Reihenfolge.
So gehen wir vor
Erst die Reihenfolge klären. Dann den Weg.
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Wir hören zu, was wirklich ansteht.
Eine UG-zu-GmbH-Umwandlung steht selten allein. Meist hängt sie an etwas anderem — Wachstumsfinanzierung, neuer Gesellschafter, Holdingplan, Kundenanforderung. Im ersten Gespräch ordnen wir die Bausteine.
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Wir lösen es mit Ihnen.
Eine saubere Umwandlung verbindet Bilanzthemen, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht — drei Disziplinen, die in der Praxis selten in einer Person sitzen. Wir bringen sie zusammen — abgestimmt auf Ihre Konstellation und Ihren Plan.
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Wir gehen es an, bis die GmbH eingetragen ist.
Bewertung, Stammkapitalnachweis, Gesellschaftsvertrag, Notar, Handelsregister, Steuerunterlagen, Bankgespräch. Wir begleiten den Weg bis zur Eintragung — und sind auch dabei, wenn der Steuerberater anders denkt als der Anwalt.
Sie bekommen nicht „eine Beratung”. Sie bekommen die Antwort auf Ihre Lage.
Wenn die UG nicht mehr passt,
ist die GmbH selten der Endzustand.
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