Situationen

Phase III

Strukturieren & Schützen

Wenn das Aufgebaute geschützt werden muss.

Irgendwann ist das Unternehmen mehr als ein Tagesgeschäft. Es ist Vermögen. Es ist Lebenswerk. Es ist die Grundlage für Familie, Mitarbeiter, Nachfolger. Was bisher operativ gut lief, wird jetzt strukturell verletzlich — und braucht eine Architektur, die jahrelang trägt.

Die dritte Phase ist die unsichtbarste. Während in Phase II alle nach Wachstum schauen und in Phase IV alle auf die Krise starren, geht es in Phase III um Entscheidungen, die niemand verlangt — die aber jahrelange Konsequenzen haben. Eine Holding gehört nicht eingeführt, wenn sie nötig wird, sondern bevor sie nötig wird. Ein Vermögensschutz funktioniert nicht rückwirkend. Eine saubere Gesellschafterstruktur lässt sich nicht herzustellen, wenn der Streit schon offen ist.

Die schwierigste Frage in dieser Phase ist nicht was, sondern wann. Zu früh strukturiert man am Geschäft vorbei. Zu spät zahlt man drauf — in stillen Reserven, in Verhandlungspositionen, in verlorenen Gestaltungsspielräumen. Wer den richtigen Moment trifft, hat hinterher die Architektur, mit der das Unternehmen die nächsten Jahrzehnte tragen kann. Wer ihn verpasst, repariert.

Diese Phase verlangt nach einem Gegenüber, das beide Welten beherrscht: das operative Geschäft, in dem die Entscheidungen getroffen werden müssen — und die strukturelle Architektur, in die sich diese Entscheidungen einfügen. Steuerberater allein lösen das nicht. Anwälte allein auch nicht. Das Zusammenspiel ist der Hebel.

Situationen dieser Phase

Sechs Lagen, in denen Architektur über Jahre entscheidet.

Holding-Strukturierung

Wenn aus einem Gesellschafter ein Vermögensverwalter wird — und die richtige Struktur über das entscheidet, was vom Erarbeiteten übrig bleibt.

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Von der UG zur GmbH

Wenn die Unternehmergesellschaft dem Geschäft nicht mehr gerecht wird — und der Wechsel zur GmbH ansteht, mit Folgen, die niemand vorher erklärt hat.

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GmbH & Co. KG — die Hybridform

Wenn die reine Kapitalgesellschaft nicht mehr passt und die Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft ihre eigenen Vorteile entfaltet.

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Gesellschafterkonflikte

Wenn aus Mitstreitern Gegner werden — und die Trennung das Unternehmen genauso belastet wie die Beziehung.

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Erbfolge vorbereiten

Wenn Sie nicht wollen, dass das Lebenswerk im Ernstfall vor dem Familiengericht verhandelt wird, statt am Tisch der Familie.

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Was bei uns anders ist

Strukturierung ist keine Beratungsleistung. Sie ist eine Architektur-Entscheidung.

Wir bauen nicht das Steuermodell. Wir bauen die Struktur, die zu Ihnen passt.

Andere kommen mit Mustern und passen Ihren Fall hinein. Wir hören zu, was Sie wirklich vorhaben — Verkauf in fünf Jahren, Beteiligung der Kinder, neuer Geschäftszweig — und entwerfen erst danach. Steuerlich optimal ist erst die zweite Frage. Die erste ist: Hält die Struktur, was Sie sich vorgenommen haben?

Wir denken Steuerrecht und Gesellschaftsrecht zusammen.

Eine Holding ist eine steuerliche Frage und eine gesellschaftsrechtliche. Ein Gesellschaftervertrag ist juristisch und unternehmerisch. Wir denken beide Disziplinen zusammen — keine Schnittstellenverluste, keine Gegenargumente zwischen Steuerberater und Anwalt.

Wir denken in Jahren, nicht in Mandaten.

Eine Strukturentscheidung wirkt nicht ein Jahr, sondern fünf, zehn, manchmal eine Generation. Wir bleiben dabei. Auch dann, wenn die initiale Strukturierung längst eingetragen ist. Wenn neue Fragen kommen, wenn der Plan sich ändert, wenn ein Gesellschafter aussteigt — wir kennen die Architektur und können sie weiterdenken.

Strukturen, die jahrelang tragen,
entstehen nicht in der Eile.

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