Nachfolge
in der Familie
Wenn das Lebenswerk in der Familie weitergeht — mit allen Freuden und allen Konflikten, die das mit sich bringt. Familiäre Nachfolge ist nicht der einfache Weg, sondern der mit den meisten ungeschriebenen Regeln.
Die Lage
Familiennachfolge ist die häufigste — und die schwierigste — Übergabeform.
Die meisten mittelständischen Geschäftsführer wünschen sich, dass das Unternehmen in der Familie bleibt. Was nach außen wie der naheliegende Weg aussieht, ist innen oft der konfliktreichste: Erwartungen, Loyalitäten, alte Geschwister-Konflikte, ungesagte Wünsche, Schuldigkeit gegenüber den Eltern. Eine Nachfolge in der Familie ist immer auch eine Verhandlung zwischen Generationen — über Werte, über Geld, über Identität.
Strukturell stellen sich klare Fragen: Wer übernimmt — eines der Kinder, mehrere, der Schwiegersohn? Wer wird ausgezahlt, wer bekommt Anteile, wer bleibt außen vor? Wie wird der Unternehmenswert ermittelt, ohne dass sich später jemand benachteiligt fühlt? Welche steuerlichen Gestaltungen — Schenkung zu Lebzeiten, Erbfolge, Stiftung, Family Office — passen zu der konkreten Konstellation? Was passiert mit den nicht-übernehmenden Kindern, damit das Familiengefüge nicht über die Übergabe zerbricht?
Die häufigsten Fehler entstehen aus Verdrängung. Der Übergeber will keine schwierigen Gespräche führen, solange er noch arbeitsfähig ist. Der Nachfolger traut sich nicht, klare Bedingungen zu fordern, weil er die Eltern nicht enttäuschen will. Die nicht-übernehmenden Kinder warten auf das, was später kommt — und merken erst beim Erbfall, dass die Verteilung lange vorher entschieden wurde, ohne dass sie eingebunden waren. Eine gute familiäre Nachfolge braucht zehn Jahre Vorbereitung, eine schlechte kostet die Familie auf Dauer mehr als das Unternehmen.
Die echte Frage
In der Familiennachfolge wird selten das verhandelt, worum es eigentlich geht.
Wer eine Nachfolge in der Familie ehrlich angeht, kommt an Fragen, die nicht in Verträgen stehen — und die in den meisten Familien nicht laut ausgesprochen werden:
- Übernimmt mein Kind das Unternehmen, weil es will — oder weil es sich verpflichtet fühlt?
- Bin ich bereit, auch dann loszulassen, wenn der Nachfolger Dinge anders macht, als ich sie gemacht hätte?
- Wie behandle ich die Kinder fair, die nicht übernehmen — finanziell und emotional?
- Was passiert mit meinem Lebensgefährten, wenn das Unternehmen an die Kinder geht?
- Wie viel Anteil behalte ich noch, wie lange bleibe ich noch im Beirat, wann ziehe ich mich wirklich zurück?
- Was ist mein Plan, wenn der Nachfolger nach drei Jahren feststellt, dass es nicht zu ihm passt?
- Was kommt nach dem Unternehmen, wenn das Unternehmen Sie war?
Familiennachfolge gelingt nicht über Verträge. Sie gelingt, wenn die ungesagten Erwartungen ausgesprochen werden — bevor sie zu Konflikten werden.
So gehen wir vor
Erst die Familie hören. Dann die Struktur bauen.
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Wir hören zu — beiden Generationen.
Im ersten Gespräch — getrennt mit Übergeber und Nachfolger, später gemeinsam — geht es nicht um Verträge. Es geht um Erwartungen, Befürchtungen, ungesagte Wünsche. Was treibt Sie als Übergeber an, was als Nachfolger? Was ist mit den nicht-übernehmenden Kindern? Welche Rolle spielt der Lebenspartner? Daraus entsteht das Bild, was die Übergabe wirklich tragen muss.
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Wir lösen es mit Ihnen.
Familiennachfolge berührt Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht — und in der Praxis vor allem Familiendynamik. Wir bringen die Antworten zusammen, die Ihre Konstellation verlangt, und denken Schenkung, Stiftung, Beiratsmodell, Stimmrechtsübergang als ein System.
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Wir begleiten den Übergang über den Notartermin hinaus.
Die schwierige Phase beginnt nach der Beurkundung — wenn der Nachfolger zum ersten Mal Entscheidungen trifft, die der Übergeber anders getroffen hätte. Wenn die Familie sich neu sortieren muss. Wenn Spannungen aufkommen, die vorher unterdrückt waren. Wir bleiben in dieser Phase ansprechbar — als Sparring für Sie, nicht als Familientherapeut.
Sie geben nicht nur Anteile weiter. Sie geben ein Lebenswerk weiter — und behalten die Familie.
Häufige Fragen
Was Familien zur Nachfolge oft zu spät klären.
Wann sollte ich mit der Familiennachfolge beginnen?
Realistisch zehn Jahre vor der geplanten Übergabe. Das klingt nach viel, ist aber notwendig: Der Nachfolger braucht Zeit, um operativ hineinzuwachsen. Steuerliche Gestaltungen wie Schenkungen mit Zehnjahresfrist greifen nur, wenn früh begonnen wird. Familiäre Klärungsprozesse — wer übernimmt, wer wird ausgezahlt — brauchen Jahre, nicht Monate. Wer drei Jahre vor dem geplanten Rückzug anfängt, hat oft zu spät begonnen.
Schenkung zu Lebzeiten oder Erbfolge — was ist besser?
Schenkung zu Lebzeiten hat zwei zentrale Vorteile: Steuerliche Freibeträge (aktuell 400.000 Euro pro Kind alle zehn Jahre) können mehrfach genutzt werden. Und der Übergeber erlebt die Übergabe noch — kann steuern, korrigieren, begleiten. Die Erbfolge ist die Notlösung, wenn die Vorbereitung fehlt. Sie führt häufig zu unbedachten Verteilungen, höheren Steuern und familiären Konflikten, die niemand mehr klären kann. Wer kann, schenkt rechtzeitig — wer wartet, überlässt vieles dem Zufall.
Was ist mit den Kindern, die nicht übernehmen?
Eine der heikelsten Fragen. Häufige Lösungswege: finanzielle Ausgleichszahlungen aus dem Privatvermögen oder aus dem Unternehmen, Anteile ohne Stimmrecht (stille Beteiligung), Beteiligung an einer Holding mit Ausschüttung, Verzicht gegen anderes Vermögen (Immobilie, Wertpapiere). Wichtig ist die offene Kommunikation lange vor der Übergabe — wenn nicht-übernehmende Kinder erst beim Erbfall erfahren, was geplant war, bricht oft die Familienstruktur.
Wann macht eine Familienstiftung Sinn?
Eine Familienstiftung ist sinnvoll, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: signifikantes Unternehmensvermögen (typischerweise ab acht- bis neunstellig), der Wunsch, das Unternehmen über Generationen zusammenzuhalten, und Akzeptanz der Komplexität. Eine Stiftung ist nicht das Gleiche wie eine Holding — sie hat eigene Stiftungsorgane, eigene Steuerregeln (Erbschaftsteuerersatz alle 30 Jahre), eingeschränkte Flexibilität. Für kleinere Vermögen reichen Holding-Strukturen mit Familienpool meist aus. Für die ganz großen Familienvermögen ist die Stiftung die nachhaltigere Lösung.
Wie viel Anteil sollte der Übergeber zunächst behalten?
Es gibt keine pauschale Regel. Häufige Modelle: vollständige Übergabe mit Beiratssitz für den Übergeber, gestaffelte Übergabe (zunächst Mehrheit, dann nach drei bis fünf Jahren der Rest), Übergabe der Geschäftsführung bei Behalten der Anteile. Was zählt: Der Nachfolger muss im operativen Alltag entscheiden können, ohne ständig zustimmungspflichtig zu sein. Wer als Übergeber bei jedem Vorgang noch dazwischenfunken kann, hat nicht übergeben — und der Nachfolger wird das früher oder später aussprechen oder gehen.
Was, wenn der Nachfolger nach der Übergabe doch nicht will?
Das ist häufiger, als ausgesprochen wird. Mögliche Wege: Anteile gegen Abfindung an die Familie zurück, Verkauf an Mitgesellschafter oder externe Käufer, Einsatz eines externen Geschäftsführers bei Behalten der Anteile (MBI). Wichtig ist, dass der Gesellschaftervertrag entsprechende Mechanismen vorsieht — Vorkaufsrechte, Bewertungsmodalitäten, Trennungsoptionen. Ohne diese Mechanismen wird die Trennung zur Auseinandersetzung. Mit klarer Regelung wird sie zur sauberen Lösung.
Eine Übergabe in der Familie
beginnt mit dem ersten Gespräch.
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