Situationen Verändern & Sanieren

Insolvenz
in Eigenverwaltung

Wenn die Sanierung mit eigenem Steuer geführt werden soll — ein Werkzeug mit hohem Anspruch und großen Chancen. Eigenverwaltung ist nicht das Ende. Sie ist eine Sanierungsform, die der Geschäftsführer aktiv führt.

Die Lage

Eigenverwaltung verbindet die Werkzeuge des Insolvenzverfahrens mit der Steuerungshoheit des Geschäftsführers.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung (§270 InsO) ist die Sanierungsform, bei der der Geschäftsführer trotz eröffneten Insolvenzverfahrens die Geschäfte weiterführt — überwacht von einem Sachwalter, der vom Gericht bestellt wird. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von der Regelinsolvenz, bei der ein Insolvenzverwalter die Geschäftsführung übernimmt. Der Geschäftsführer behält die operative Verantwortung, gewinnt aber durch das Verfahren wesentliche Sanierungswerkzeuge: Insolvenzgeld für Mitarbeiter (drei Monate Lohnzahlung über Bundesagentur), Anfechtbarkeit problematischer Vorgänge der letzten Monate, vereinfachte Vertragskündigungen, Sozialplanmaßnahmen.

Die Voraussetzungen sind anspruchsvoll: Antragstellung muss vorbereitet sein — eingereicht wird typischerweise ein Sanierungskonzept, eine Liquiditätsplanung, gegebenenfalls ein Insolvenzplan. Geschäftsführung muss kompetent und vertrauenswürdig sein — das Gericht prüft, ob die Eigenverwaltung Aussicht auf Erfolg hat. Gläubigerunterstützung — wesentliche Gläubiger müssen die Eigenverwaltung mittragen, sonst kippt das Verfahren in die Regelinsolvenz. Externe Sanierungsbegleitung wird in der Praxis fast immer eingesetzt — Chief Restructuring Officer (CRO) oder spezialisierter Sanierungsberater, weil der Geschäftsführer die operativen Aufgaben und die Verfahrensführung selten parallel leisten kann.

Was Eigenverwaltung leisten kann: in vielen Fällen sechs- bis zwölfmonatige Sanierung mit deutlich besseren Werkzeugen als außergerichtlich. Personalkosten werden in den ersten drei Monaten weitgehend vom Insolvenzgeld getragen — typischerweise sechs- bis siebenstellige Liquiditätsentlastung. Kostenintensive Verträge können beendet, Sozialpläne durchgesetzt, Standorte konsolidiert werden. Was Eigenverwaltung nicht leistet: Geschäftsmodelle retten, die strukturell nicht tragen. Die Sanierungsfähigkeit muss vorhanden sein — das Verfahren ist Werkzeug, nicht Wundermittel. Ohne tragfähiges Geschäftsmodell endet auch eine Eigenverwaltung in Liquidation oder Verkauf.

Die echte Frage

Eigenverwaltung verlangt mehr vom Geschäftsführer als jede andere Sanierungsform — und gibt ihm gleichzeitig die meisten Werkzeuge.

Wer Eigenverwaltung ehrlich erwägt, kommt an Fragen, die in der akuten Phase oft nicht ausgesprochen werden:

  • Habe ich die Substanz und den Atem, dieses Verfahren zu führen — operativ, mental, körperlich?
  • Habe ich ein Geschäftsmodell, das nach der Sanierung tragfähig ist — oder rette ich nur kurzfristig Substanz, die langfristig nicht trägt?
  • Welcher Sachwalter wird vom Gericht bestellt — und wie beeinflusse ich diese Auswahl?
  • Welcher Sanierungsberater oder CRO begleitet mich — und welche Erfahrung hat er wirklich mit Eigenverwaltungen?
  • Wie reagieren Bank, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter, wenn das Verfahren bekannt wird?
  • Welche Verträge muss ich beenden, welche behalten — und welche Wirkung hat das auf Marktposition und Reputation?
  • Was passiert, wenn die Eigenverwaltung scheitert und das Verfahren in Regelinsolvenz kippt?

Eigenverwaltung ist nicht das Werkzeug für jede Krise. Sie ist das Werkzeug für Krisen, in denen Substanz und Sanierungsfähigkeit vorhanden sind und nur der Konsens-Druck oder die persönlichen Haftungsrisiken durchbrochen werden müssen.

So gehen wir vor

Erst die Sanierungsfähigkeit prüfen. Dann das Verfahren vorbereiten. Dann durchführen.

  1. Wir hören zu, ob Eigenverwaltung wirklich passt.

    Im ersten Gespräch geht es nicht um Verfahrensvorbereitung. Es geht um die ehrliche Diagnose: Ist das Geschäftsmodell sanierungsfähig? Sind die Strukturen so, dass eine Eigenverwaltung Aussicht auf Erfolg hat? Haben Sie als Geschäftsführer die Substanz, das Verfahren zu führen? Diese Fragen entscheiden, ob Eigenverwaltung das passende Werkzeug ist — oder ob Regelinsolvenz oder ein Verkauf die ehrlichere Lösung ist.

  2. Wir lösen es mit Ihnen.

    Eine Eigenverwaltung verbindet Insolvenzrecht, Sanierungsplanung, Verhandlungsführung mit Gläubigern, operative Restrukturierung, Personalrecht, Kommunikationsstrategie. Wir bringen die Antworten zusammen — von der Antragstellung über die Wahl des Sachwalters und CRO bis zur Verhandlung des Insolvenzplans und seiner gerichtlichen Bestätigung.

  3. Wir bleiben über die gesamte Verfahrensdauer.

    Eine Eigenverwaltung dauert typischerweise neun bis 18 Monate von der Antragstellung bis zur Aufhebung. Wir bleiben dabei — bei den entscheidenden Gläubigerversammlungen, bei der Sachwalter-Kommunikation, in der Stabilisierungsphase nach Verfahrensaufhebung. Auch wenn die Lage in einzelnen Phasen kippt und das Verfahren in Regelinsolvenz wechseln muss.

Sie führen das Unternehmen durch das Verfahren. Aber Sie führen es nicht alleine.

Häufige Fragen

Was zur Eigenverwaltung wirklich entscheidet.

Was unterscheidet Eigenverwaltung von Regelinsolvenz?

Der zentrale Unterschied: In der Regelinsolvenz übernimmt ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Geschäftsführung. Er hat weitgehende Entscheidungsbefugnisse, der bisherige Geschäftsführer verliert die Steuerungshoheit. In der Eigenverwaltung bleibt der Geschäftsführer in der operativen Verantwortung, ein Sachwalter überwacht das Verfahren. Praktische Konsequenz: In der Eigenverwaltung wird die Sanierung vom bestehenden Management geführt — mit Branchen-, Markt- und Mitarbeiterkenntnis. In der Regelinsolvenz übernimmt ein externer Verwalter, der oft Liquidations-orientiert vorgeht, weil das die einfachere Lösung ist. Eigenverwaltung erhält mehr Substanz, ist aber anspruchsvoller in der Vorbereitung.

Was ist ein Sachwalter und wie wird er bestellt?

Der Sachwalter ist ein gerichtlich bestellter Insolvenzfachmann (meist Rechtsanwalt mit Sanierungsschwerpunkt), der die Eigenverwaltung überwacht. Seine Aufgaben: Plausibilitätsprüfung der Maßnahmen des Geschäftsführers, Schutz der Gläubigerinteressen, Mitwirkung bei wesentlichen Entscheidungen (z.B. Vertragsbeendigungen, Veräußerungen), Berichterstattung ans Gericht. Anders als der Insolvenzverwalter führt er das Geschäft nicht — er begleitet. Die Bestellung erfolgt durch das Gericht, oft auf Vorschlag des Schuldners (Geschäftsführers). Eine sorgfältige Auswahl ist entscheidend: Die persönliche Chemie zwischen Geschäftsführer und Sachwalter prägt das Verfahren wesentlich. Branchenerfahrung und Sanierungs-Track-Record sind wichtigere Auswahlkriterien als Kanzleiprestige.

Wann ist eine Eigenverwaltung nicht das richtige Werkzeug?

Drei Konstellationen sprechen gegen Eigenverwaltung. Geschäftsmodell trägt nicht mehr — wenn die operative Substanz fehlt, führt auch Eigenverwaltung in Liquidation oder Verkauf, oft mit höheren Kosten als die Regelinsolvenz. Geschäftsführer kann die Belastung nicht tragen — Eigenverwaltung verlangt parallele operative Führung und Verfahrensbegleitung über zwölf Monate, mental und körperlich anspruchsvoll. Vertrauen der Gläubiger ist verloren — wenn wesentliche Gläubiger der Eigenverwaltung skeptisch gegenüberstehen, kippt das Verfahren oft in Regelinsolvenz, wodurch Vorbereitungsaufwand verloren geht. In diesen Fällen kann das Schutzschirmverfahren oder die Regelinsolvenz mit professionellem Verwalter die ehrlichere und kostengünstigere Lösung sein.

Wie funktioniert das Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die in den drei Monaten vor Insolvenzeröffnung die Bruttolöhne der Mitarbeiter sichert (bis zu einer Höchstgrenze). In der Eigenverwaltung wird es so eingesetzt, dass der Schuldner die Lohnkosten dieser drei Monate nicht selbst tragen muss — die Bundesagentur zahlt rückwirkend, sobald das Verfahren eröffnet wird. Praktische Wirkung: massive Liquiditätsentlastung in der kritischen Sanierungsphase. Bei einem Mittelstandsunternehmen mit 200 Mitarbeitern können das schnell drei bis fünf Millionen Euro sein, die der Cashflow der ersten Verfahrensmonate nicht mehr tragen muss. Diese Liquiditätsfreisetzung ist einer der zentralen Gründe, warum Eigenverwaltung gegenüber außergerichtlicher Sanierung deutliche Vorteile hat.

Was ist ein Insolvenzplan und wann wird er aufgestellt?

Der Insolvenzplan ist das zentrale Instrument zur Beendigung des Insolvenzverfahrens und zur Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit. Er enthält Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen, integrierte Mehrjahres-Planung, Verteilung der Insolvenzmasse auf Gläubigergruppen, gegebenenfalls Eingriffe in Forderungen und Sicherheiten. Aufstellung typischerweise drei bis sechs Monate nach Verfahrenseröffnung. Annahme erfolgt durch Mehrheit in den Gläubigergruppen (jeweils 50 Prozent nach Köpfen und 50 Prozent nach Forderungssummen). Nach Annahme und gerichtlicher Bestätigung wird das Verfahren aufgehoben — das Unternehmen kehrt in die normale Geschäftstätigkeit zurück, mit den im Plan festgelegten neuen Strukturen. Der Insolvenzplan ist das Werkzeug, das aus „Insolvenz” eine echte Sanierung macht.

Welche Rolle spielt der CRO in der Eigenverwaltung?

Der Chief Restructuring Officer (CRO) ist ein zusätzlicher Geschäftsführer mit Sanierungsmandat, der das Verfahren operativ begleitet und entlastet. Er übernimmt typischerweise die Verfahrensführung (Anträge, Verhandlungen mit Sachwalter, Insolvenzplan-Erstellung) und lässt den bestehenden Geschäftsführer auf das operative Geschäft fokussieren. Ohne CRO scheitern viele Eigenverwaltungen an Überlastung — die Doppelaufgabe Operatives plus Verfahrensführung ist über neun bis 18 Monate selten leistbar. Vergütung des CRO bewegt sich oft im sechsstelligen Bereich pro Monat, wird aber durch Liquiditätsentlastung (Insolvenzgeld) und Sanierungseffekte mehrfach zurückverdient. Die Auswahl des CRO sollte vor Antragstellung getroffen sein — die ersten Wochen des Verfahrens entscheiden viel.

Eigenverwaltung gibt Ihnen die Werkzeuge.
Aber Sie müssen das Verfahren führen.

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