StaRUG —
Sanierungsrahmen vor Insolvenz
Wenn der vorinsolvenzliche Sanierungsrahmen das richtige Werkzeug ist, weil eine außergerichtliche Lösung nicht mehr trägt. Ein Werkzeug für saubere Sanierung — aber nur, wenn die Lage es zulässt.
Die Lage
StaRUG ist das Werkzeug zwischen außergerichtlicher Restrukturierung und Insolvenzverfahren.
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist seit 2021 in Kraft und schließt eine wichtige Lücke im deutschen Sanierungsrecht. Es ermöglicht eine Restrukturierung auf Basis von Mehrheitsentscheidungen — anders als die außergerichtliche Sanierung, die einstimmige Zustimmung aller betroffenen Gläubiger braucht. Damit löst StaRUG ein altes Problem: dass einzelne Gläubiger Sanierungsbemühungen blockieren konnten, obwohl die Mehrheit zustimmungsbereit war.
Die zentrale Voraussetzung: Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig sein, muss aber drohend zahlungsunfähig sein (§18 InsO) — das heißt, in den nächsten 24 Monaten droht die Zahlungsunfähigkeit. Damit ist StaRUG ein vorinsolvenzliches Werkzeug, das die Substanz noch hat, einen Sanierungsplan umzusetzen, aber nicht mehr im Konsens. Wer schon zahlungsunfähig ist, muss Insolvenzantrag stellen — StaRUG steht dann nicht mehr zur Verfügung.
Im Verfahren gibt es mehrere Bausteine: Restrukturierungsplan mit Eingriffen in Forderungen, Sicherheiten, Vertragsverhältnisse — Mehrheiten von 75 Prozent in den jeweiligen Gläubigergruppen reichen aus. Stabilisierungsanordnung als gerichtlicher Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen für bis zu drei Monate (verlängerbar). Restrukturierungsbeauftragter in größeren Verfahren — der Geschäftsführer behält die Kontrolle, der Beauftragte überwacht und unterstützt. Vertragliche Sanierung — auch laufende Verträge können angepasst oder beendet werden, wenn das für die Sanierung notwendig ist. Das Verfahren läuft öffentlich nur in eingeschränktem Maße — anders als das Insolvenzverfahren bleibt das StaRUG bei diskret durchgeführten Verfahren weitgehend nicht öffentlich bekannt.
Die echte Frage
StaRUG ist nicht der naheliegende Weg. Es ist der richtige Weg unter bestimmten Bedingungen.
Wer StaRUG ernsthaft erwägt, muss Fragen zulassen, die in der akuten Phase oft übersehen werden:
- Bin ich tatsächlich nur drohend zahlungsunfähig — oder bin ich es schon und weiß es nicht?
- Welche Gläubiger blockieren die außergerichtliche Sanierung — und reicht ihr Anteil, um eine Mehrheit zu verfehlen?
- Habe ich ein tragfähiges Restrukturierungskonzept, das eine Mehrheit überzeugt — oder fehlt mir noch die operative Substanz?
- Wie reagieren Bank und Lieferanten, wenn StaRUG-Gerüchte entstehen — und wie schütze ich mich davor?
- Was kostet das Verfahren wirklich — Anwälte, gegebenenfalls Restrukturierungsbeauftragter, Gutachter?
- Welche persönliche Haftung trifft mich, wenn das Verfahren scheitert — und wie schütze ich mich?
- Ist StaRUG das richtige Werkzeug, oder sollte ich direkt in Eigenverwaltung gehen?
StaRUG ist ein anspruchsvolles Werkzeug. Es löst ein konkretes Problem — Mehrheits-Restrukturierung statt Einstimmigkeit. Wer es ohne dieses spezifische Problem einsetzt, hat das falsche Werkzeug.
So gehen wir vor
Erst prüfen, ob StaRUG der richtige Weg ist. Dann das Verfahren strukturieren. Dann durchziehen.
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Wir hören zu, wo Sie wirklich stehen.
Im ersten Gespräch geht es nicht um StaRUG-Mechanik. Es geht um Ihre Lage: Wer blockiert eine außergerichtliche Sanierung? Welche Gläubigergruppen müssen gewonnen werden? Welche operative Sanierungssubstanz ist da? Und: Sind Sie wirklich nur drohend zahlungsunfähig — oder schon zahlungsunfähig? Diese Diagnose entscheidet, ob StaRUG das richtige Werkzeug ist.
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Wir lösen es mit Ihnen.
Ein StaRUG-Verfahren verbindet Insolvenzrecht, Sanierungsplanung, Verhandlungsführung mit Gläubigergruppen, Bankkommunikation, gegebenenfalls Auswahl und Begleitung des Restrukturierungsbeauftragten. Wir bringen die Antworten zusammen — und prüfen mit Ihnen kontinuierlich, ob das Verfahren noch trägt oder ob ein Wechsel zur Eigenverwaltung sinnvoller wird.
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Wir gehen mit ins Verfahren.
Auf Wunsch sitzen wir mit am Tisch — bei Gläubigerverhandlungen, bei der Auswahl des Restrukturierungsbeauftragten, bei den entscheidenden Abstimmungen. Wir bremsen, wo Sie aus Verfahrensmüdigkeit Zugeständnisse machen wollen. Wir bleiben dabei, bis das Verfahren erfolgreich abgeschlossen ist — und in der Stabilisierungsphase danach.
Sie führen das Verfahren. Aber Sie führen es nicht alleine.
Häufige Fragen
Was zu StaRUG wirklich zu wissen ist.
Wann darf ich StaRUG nutzen?
Voraussetzung ist die drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) — das heißt, in den kommenden 24 Monaten droht die Zahlungsunfähigkeit. Wer bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist, kann StaRUG nicht mehr nutzen — er muss Insolvenzantrag stellen. Die Abgrenzung ist heikel: In der Sanierungspraxis liegen viele Unternehmen genau in der Grauzone zwischen drohender und tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit. Eine sorgfältige Liquiditätsplanung mit Sensitivitätsanalyse ist Pflicht — sie dokumentiert, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht bereits eingetreten ist. Die Diagnose sollte durch einen erfahrenen Sanierungsspezialisten oder einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
Welche Vorteile bietet StaRUG gegenüber außergerichtlicher Sanierung?
Drei zentrale Vorteile: Mehrheitsentscheidungen — 75 Prozent in den Gläubigergruppen reichen, einzelne Gläubiger können nicht blockieren. Stabilisierungsanordnung — gerichtlicher Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen während des Verfahrens. Vertragliche Anpassungen — auch laufende Verträge können angepasst oder beendet werden, wenn das für die Sanierung nötig ist. Was außergerichtliche Sanierung nicht leistet: Sie braucht einstimmige Zustimmung. Wenn ein einzelner Großgläubiger nicht mitzieht, scheitert sie — auch wenn 99 Prozent zustimmen würden. Diese Lücke schließt StaRUG.
Welche Nachteile hat StaRUG gegenüber Eigenverwaltung?
StaRUG hat im Vergleich zur Eigenverwaltung eingeschränktere Werkzeuge: Kein vollständiger Insolvenzschutz — Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Insolvenzgeld, das in der Eigenverwaltung den Cashflow während der ersten drei Monate massiv entlastet. Eingeschränkte Eingriffe in Arbeitsverträge — Sozialplanmaßnahmen sind in der Eigenverwaltung leichter durchsetzbar. Keine Anfechtung von problematischen Vorgängen vor dem Verfahren. Höhere Voraussetzungen — drohende Zahlungsunfähigkeit muss noch vorliegen, bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit ist nur noch die Eigenverwaltung möglich. StaRUG ist deshalb das passende Werkzeug, wenn die operative Substanz noch trägt und das Hauptproblem die Konsens-Findung mit Gläubigern ist.
Was kostet ein StaRUG-Verfahren?
Im Mittelstand realistisch zwischen 80.000 und 500.000 Euro je nach Komplexität, Verfahrensdauer und Anzahl der Gläubigergruppen. Wesentliche Kostenblöcke: Anwaltskosten für Restrukturierungsplanung und Verfahrensführung, gegebenenfalls Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten (Pflicht in größeren Verfahren), Wirtschaftsprüfer-Gutachten zur Sanierungsfähigkeit, Gerichtskosten und Bekanntmachungen. Diese Kosten fallen zusätzlich zu den operativen Sanierungskosten an. Was sie ins Verhältnis setzt: Ein gescheitertes Verfahren oder eine zu späte Insolvenzantragstellung kann den Geschäftsführer persönlich Hunderttausende kosten.
Was ist ein Restrukturierungsbeauftragter und wann wird er bestellt?
Der Restrukturierungsbeauftragte ist ein gerichtlich bestellter Sanierungsspezialist, der bei größeren oder komplexeren StaRUG-Verfahren zwingend wird. Seine Aufgabe: Überwachung des Verfahrens, Prüfung des Restrukturierungsplans, Begleitung der Gläubigerverhandlungen. Wichtig: Er übernimmt nicht die Geschäftsführung — sie bleibt beim Schuldner. Er ist eher ein gerichtlicher Aufseher als ein Verwalter. Die Auswahl erfolgt durch das Gericht, oft auf Vorschlag des Schuldners. Eine sorgfältige Auswahl ist entscheidend — Restrukturierungsbeauftragte unterscheiden sich in Erfahrung, Branchenkenntnis und Verhandlungsstil erheblich. Vergütung typischerweise sechsstellig je nach Verfahrensumfang.
Wird ein StaRUG-Verfahren öffentlich bekannt?
Eingeschränkt. Anders als das Insolvenzverfahren wird StaRUG nicht im Insolvenzregister veröffentlicht. Die Anzeige der Restrukturierungssache muss im Bundesanzeiger erfolgen, allerdings nur in einem speziellen Verfahrensregister mit eingeschränktem Zugriff. Stabilisierungsanordnungen werden bekannt gemacht, weil sie gegen die betroffenen Gläubiger wirken sollen. Insgesamt ist StaRUG diskreter als ein Insolvenzverfahren, aber nicht völlig vertraulich. Bei sensiblen Branchen oder geplanten Verkaufsprozessen sollte das in der Strategie berücksichtigt werden — manchmal ist trotz höherer Kosten und Komplexität die rein außergerichtliche Sanierung der diskretere Weg, sofern noch möglich.
StaRUG ist ein präzises Werkzeug.
Es muss zur Lage passen.
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Vertraulich. Persönlich. Ohne Verpflichtung.